Abstandsauflagen zum Schutz von Flora und Fauna für DAS - Produkte :

Dominator Ultra:

Getreide (Unkräuter und Sikkation),
Stoppelbehandlung, Mais und Zuckerrübe,
Stillegungsflächen, Kernobst, Rasen, Wiesen und
Weiden, Laubholz und Nadelholz
NT 101
Acker-Winde in Weinreben und Unkräuter in
Zierpflanzen
NT 102

Electis:

Kraut- und Knollenfäule in Kartoffel NT 102
Falscher Mehltau an Weinreben NT 106

Gallant Super:

Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Winterraps NT 101

Garlon 4:

Wiesen und Weiden NT 108

Fortress 250:

Hopfen NT 106

Kerb 50 W:

Winterraps (mit 1 kg/ha) und Erdbeere NT 103
Winterraps (mit 1,5 kg/ha), Weinbau, Obstbau
(ausser Erdbeere), Zierpflanzenbau, Gemüsebau
NT 109

Lontrel 100:

Ackerbau, Obstbau, Zierpflanzenbau NT 101

Starane 180:

Wiesen und Weiden, Mais, Winter- und
Sommergetreide
NT 101

Starane Ranger:

Wiesen und Weiden NT 103

Starane XL:

Winter- und Sommergetreide NT 101

Tristar:

Winter- und Sommergetreide NT 101

NT 101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NT 102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NT 103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

NT 109: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

Mindestabstände zu Oberflächengewässern
Produkte von Dow AgroSciences

Produktname Einsatzgebiet Abstand zu Oberflächengewässern
Dominator Ultra Alle AWGs Keine*

Electis

Kartoffel

10 m; 50 % : 5 m; 75 % : 5 m; 90 % *

Weinbau

50 % : 20 m; 75 % : 10 m; 90 % : 10 m

Fortress 250

Hopfen

90 % : 20 m

Erdbeeren

5 m

Johannisbeerartiges Beerenobst

20 m; 50 % : 10 m; 75 % : 10 m; 90 % : 5 m

Fortress Top Ackerbau 10 m
Frigate 10 m (Auflage Mischungspartner beachten!)
Gallant Super Ackerbau Keine*
Wurzelzichorie, Spargel und Chicoree 5 m; reduzierte Abstände: A*, B*, C*, D 5 m
Garlon 4 Grünland 10 m; 50 % : 5 m, 75 % : 5 m, 90 % *

Gladio

Ackerbau

20 m

Juwel Forte Pack Ackerbau 20 m, 50 % : 10 m; 75 % : 5 m; 90 % : 5 m
Juwel Top Ackerbau 20 m, 50 % : 10 m; 75 % : 5 m; 90 % : 5 m
Fortress Ackerbau - Aufwandmenge bis 0,3 l/ha 10 m; 50 % : 5 m; 75 % : 5 m; 90 % : 5 m

Ackerbau - Aufwandmenge 0,5 l/ha

20 m; 50 % : 10 m; 75 % : 5 m; 90 % : 5 m

Kerb 50W Ackerbau Keine*
Gemüsebau Keine*
Weinbau Keine*
Obstbau Keine*
Zierpflanzenbau Keine*
Kupfer flüssig 450 FW Weinbau 20 m; 50 % : 15 m; 75 % : 10 m; 90 % : 5 m
Lontrel 100 Ackerbau

Keine*

Obstbau

Keine*

Zierpflanzenbau

Keine*

Mimic Obstbau (Kernobst) 40 m
Weinbau (Traubenwickler in Keltertrauben) 20 m

Weinbau (Rhombenspanner und Springwurm, sowie Traubenwickler in Tafeltrauben)

20 m; 50 % : 15 m; 75 % : 10 m; 90 % : 5 m

Erdbeeren 10 m; reduzierte Abstände: A*, B*, C*, D 5 m
Pflaumen und Süßkirschen 90 % : 20 m
Primus Ackerbaukulturen Keine*
Starane 180 Ackerbaukulturen 5 m; reduzierte Abstände: A*, B*, C*, D*
Wiesen und Weiden 5 m; reduzierte Abstände: A*, B*, C*, D 5 m

Starane Ranger

Wiesen und Weiden

Keine*

Starane XL

Ackerbaukulturen

Keine*

Systhane 20 EW Hopfen 10 m, reduzierte Abstände: A*, B*, C*, D* 5 m
Süßkirsche, Sauerkirsche (Monilia laxa) 10 m
Kernobst 5 m, reduzierte Abstände: A*, B*, C*, D*

Steinobst

10 m: reduzierte Abstände: A*, B*, C*, D*

Pflaume 10 m, 50 % : 5 m; 75 % : *; 90 % : *
Erdbeere Keine*
Weinrebe Keine*
Zierpflanzen Keine*

Aprikose und Pfirsich

10 m

Treflan Ackerbau 20 m
Gemüsebau 20 m
Tristar Ackerbau 50 % : 15 m; 75 % : 10 m; 90 % : 5 m
Vento Weinbau 10 m