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Abstandsauflagen der Getreideherbizide von Dow AgroSciencesa) Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern
1) Generell gilt: keine Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern - spezielle Regelungen einzelner Bundesländer sind zusätzlich zu beachten. b) Abstandsauflagen zu SaumstrukturenFeldraine, Hecken, Gehölzinseln u. a. kleiner 3 m Breite oder Gebiete, die im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile“ als Agrarlandschaft mit ausreichendem Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen sind.
2) Generell gilt: Abdrift in Saumstrukturen vermeiden. Erklärung der AuflagenNT 101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindes-tens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. NW 607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. 50 % 15 m; 75 % 10 m; 90 % 5 m. |
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