|
|
Electis (Kartoffeln)Vorteile von Electis auf einen Blick
Übersicht der Anwendungsgebiete Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
Wirkstoff, Wirkungsweise Wirkstoff Wirkungsweise Electis wirkt vorbeugend, d. h. die Spritzungen müssen vorbeugend bzw. bei Befallsbeginn erfolgen, bereits bestehender Befall wird nicht bekämpft, jedoch eine weitere Ausbreitung im Bestand sehr zuverlässig gestoppt. Aufwandmenge, Anwendungshinweise Aufwandmenge: Electis wird im Kartoffelbau mit den in der Praxis üblichen Wasseraufwandmengen von 200 bis 600 l/ha ausgebracht. Anwendungshinweise: Maximal 3 Anwendungen je Kultur und je Jahr im Abstand von 7 bis 12 Tagen. Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffzpezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Bei wiederholten Anwendungen der gleichen Wirkstoffe können in ungünstigen Fällen Wirkungsminderungen eintreten. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden Der flexible Einbau in Phytophthora-Spritzfolgen ist möglich. Zu empfehlen sind Blocksprit-zungen angepasst an regionale Spritzsysteme. Electis gewährt einen sicheren Schutz vor Phytophthora infestans von 10 - 12 Tagen. Bei hohem Krautfäuledruck, die Infektion begünstigender Witterung und vor Abschluss der Laubent-wicklung sollten die Spritzabstände auf 7 - 10 Tage verkürzt werden. Bei der Bekämpfung von Phytophthora infestans mit Electis wird Alternaria mit er-fasst. Ein zuverlässiger Schutz gegen Knollenfäule wird bei Applikation zum Vegetationsende erreicht, anzustreben sind hier die voraussichtlich letzten drei Behandlungen. Wartezeit: Pflanzenverträglichkeit: Mischbarkeit: In Tankmischungen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischungspartner sowie die Hinweise der jeweiligen Hersteller einzuhalten. Nachbau
|
|||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||